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Verkehrsstrafrecht

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unfallflucht
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis / ohne Versicherungsschutz
  • Nötigung im Verkehr
  • Fahrlässige /vorsätzliche Körperverletzung

… sind Straftatbestände, die neben einer Geld-/ Freiheitsstrafe gleichfalls zu „Punkten in Flensburg“ und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können.

Auch hier gilt, dass Sie sofort Ihren Verkehrsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen und keine Angaben zur Sache (also nichts ohne Ihren Anwalt) sagen sollten.

Angaben, die Sie womöglich für völlig unverfänglich halten, sehen als Stellungnahme in einer Ermittlungsakte nämlich auf einmal ganz anders aus. Stellungnahmen sollte deshalb in Ihrem Interesse Ihr qualifizierter Verkehrsanwalt abgeben. Nur der erfahrene Verkehrsanwalt…

  • beachtet versicherungsrechtliche Konsequenzen, die bei strafrechtlichen Vorwürfen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen entstehen können. Hier droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung gegen den Fahrer.
  • beachtet verwaltungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein
  • betreut und berät Sie auch nach Beendigung des Verfahrens, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder einer erforderlichen MPU (Medizinisch Psychologischen Untersuchung) geht.
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