skip to Main Content

Führerscheinstelle

  • wenn Ihr Punktekonto in Flensburg anwächst
  • wenn Sie durch Alkohol- oder Drogenkonsum aufgefallen sind
  • oder aus sonstigen Gründen Zweifel an der körperlichen oder charakterlichen Eignung zum Führen von Kfz im Straßenverkehr aufkommen

… droht der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.
Ist die Fahrerlaubnis einmal entzogen, müssen vor Beantragung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle die (noch) bestehende Zweifel an der Eignung zum Führen von Kfz ausgeräumt werden. Dies geschieht meist durch ein angeordnetes MPU-Gutachten.

Um diese medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU-Gutachten) zu bestehen, empfiehlt sich meist die Teilnahme an verkehrspsychologischen Beratungen. Bei Alkohol- oder Drogenkonsum kann die Vorlage eines anerkannten Abstinenz-Nachweises bzw. Drogenscreenings dazu führen, die Chancen zum Bestehen der Fahreignungs- begutachtung erheblich zu erhöhen.

Das Fahrerlaubnisrecht ist äußerst komplex!

  • Wir prüfen, ob das erteilte Fahrverbot bzw. der Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig waren und ob Möglichkeiten bestehen, das Verfahren – gegebenenfalls unter Geldauflage – zum Einstellen zu bringen
  • Wir beraten und betreuen Sie kompetent und zeigen Ihnen Wege, wie Sie Ihren Führerschein wieder bekommen und ihn sich auf Dauer sichern.
  • Wir zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten, wie Sie angeordnete Sperrfristen zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis optimal nutzen und durch entsprechende Maßnahmen verkürzen können.
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit entsprechenden Schulungsmaßnahmen Ihren Punktestand verringern können.

Deshalb gilt auch hier: Setzen Sie sich so früh wie möglich mit Ihrem erfahrenen Verkehrsanwalt in Verbindung!

Back To Top