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Ansprüche aus KFZ-Kaufverträgen

Welche Rechte stehen mir als Käufer / als Verkäufer bei Mängeln an Fahrzeugen zu?
Hier gibt es zahlreiche Konstellationen zu beachten!

Ist das Kfz fabrikneu?

Dies ist der Fall, wenn es dem neuesten Modell hinsichtlich der Technik und der Ausstattung entspricht. Weiter dürfen zwischen der Produktion und dem Kaufvertragsschluss nicht mehr als 12 Monate liegen und das Fahrzeug darf nach dem Verlassen des Herstellerwerks nicht beschädigt worden sein. Eine Tageszulassung hindert die Annahme eines fabrikneuen Fahrzeugs nach Meinung der Rechtsprechung nicht.

Liegt überhaupt ein Sachmangel vor?

Nicht selten werden die Begriffe Mangel und Schaden bzw. Defekt synonym verwendet. Dies führt häufig zu Missverständnissen.Der Verkäufer eines Kfz hat lediglich dafür einzustehen, dass das veräußerte Kfz zum Zeitpunkt der Übergabe dem vertragsgemäßen Zustand entspricht. Werden im Kaufvertrag keine näheren Angaben zum Zustand des Kfz getätigt, so stellt der bei Fahrzeugen des gleichen Typs mit vergleichbarer Laufleistung üblicherweise anzutreffende Zustand den vertragsgemäßen Zustand dar. Keinesfalls muss also der Verkäufer dafür eintreten, dass in der Zeit der Sachmängelverjährung am Kfz keine Defekte eintreten. Zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an die Beschaffenheit des Kfz mit zunehmender Detailliertheit der Beschreibung im Kaufvertrag zunehmen. In dem Fall, dass lediglich die notwendigen Angaben im Kaufvertrag festgehalten werden, wie z. B. Fahrgestellnummer, Fahrzeugtyp, Baujahr und Kilometerstand, muss der Verkäufer nur dafür einstehen, dass das Kfz der für eine Kfz diesen Typs und Alters typischen Zustand aufweist. Werden darüber hinaus aber weitere Eigenschaften hervorgehoben, so hat der Verkäufer auch für diese einzustehen.

Rechte des Käufers / des Verkäufers bei Vorliegen eines Sachmangels

Das vorrangige Ziel im Kaufvertragsrecht ist es, den geschlossenen Kaufvertrag zu erhalten. Daher steht dem Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung, die durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erbracht werden kann, zu. Diesem Recht steht das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung, d.h. zur Herstellung eines mangelfreien Zustands gegenüber. Neben dem Recht des Käufers auf Nacherfüllung stehen ihm – allerdings nachrangig – die Minderung, der Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz zur Verfügung.

Was tun?

Das Kaufvertragsrecht ist sehr umfangreich und komplex; ständig ergehen zu den einzelnen Problembereichen neue Urteile. Lassen Sie sich von uns beraten!

  • Wir sagen Ihnen ob und wie Sie nacherfüllen oder nacherfüllen lassen müssen..
  • Wir sagen Ihnen, ob und wie Sie aus dem Vertrag herauskommen..
  • Wir sagen Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen.

Kurzum: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht!

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