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Bußgeldverfahren durch Blitzer

…mit den zahlreichen Messmethoden und den möglichen Fehlerquellen kennen wir uns aus… – Wir regeln das!

Bußgeldverfahren

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Unterschreitung des Sicherheitsabstands
  • Fahren eines Kfz unter Alkoholeinfluss, etc.

… führen als Ordnungswidrigkeiten zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Die Folge: Neben einem satten Bußgeld drohen oftmals auch „Punkte in Flensburg“ oder gar ein Fahrverbot.

Gerade in diesen Fällen sollten Sie sich so früh wie möglich von einem erfahrenen Verkehrsanwalt verteidigen lassen. Nur der erfahrene Verkehrsanwalt

  • kennt die möglichen Fehlerquellen und Angriffspunkte der einzelnen Meßverfahren bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsmessungen und eventuelle formale Fehler der Behörden.
  • wird Tilgungsfristen bzw. die „Überliegefrist“ bereits bestehender Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hinreichend beachten und entsprechend taktieren bzw. disponieren können.
  • kann realistisch beurteilen, ob tatsächlich aus der persönlichen Situation des Fahrers heraus eine grobe Pflichtverletzung mit der zwingenden Folge eines Fahrverbots vorliegt oder ob beispielsweise ein sog. Augenblicksversagen anzunehmen ist, bei dem von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. Kommen Sie zu uns, sobald Sie einen Anhörungsbogen der Polizei, des Ordnungsamts oder der Bußgeldbehörde erhalten haben – wir werden den erhobenen Vorwurf überprüfen und Sie kompetent beraten und betreuen!

Natürlich müssen Sie hierzu nicht zwangsläufig in unsere Kanzlei kommen. Wir vertreten bundesweit Mandanten, mit denen die Kommunikation ausschließlich per Telefon und schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erfolgt.

TIPP: Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Es reicht – wenn Sie am Tatort angehalten werden – Ihre Personalien mitzuteilen. Auch einer Ladung der Polizei muss nicht Folge geleistet werden.

Bevor Sie also gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Aussagen zur Sache machen, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Verkehrsanwalt nehmen.

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