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Sie hatten einen Unfall?
Wir sagen Ihnen, was nun zu tun ist und regeln alles weitere! Versuchen Sie in keinem Fall, die Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zunächst selbst in die Hand zu nehmen. Verweisen Sie sie – falls diese zwischenzeitlich mit Ihnen Kontakt aufgenommen haben sollte – an Ihren Verkehrsanwalt. Dadurch vermeiden Sie auch, dass Sie sich in widersprüchliche Aussagen verstricken. Wenden Sie sich also am besten sofort an uns. Die Erfahrung lehrt, dass Unfallgeschädigte regelmäßig einen höheren Schadensersatz erzielen, wenn Sie sich von einem erfahrenen Verkehrsanwalt vertreten lassen! Mit Ihren Verkehrsanwälten haben Sie geballte Fachkompetenz an Ihrer Seite:

Sie haben 3 Möglichkeiten, wie Sie uns die benötigten Informationen zukommen lassen können.
1. Online über unser Schadenfix Formular
2. Durch Ausfüllen unseres Fragebogens für Anspruchsteller (siehe Download)
3. Sie rufen uns an oder kommen zu uns in die Kanzlei. Wir fragen Sie dann nach den notwendigen Informationen.


Was kostet mich die professionelle Unfallabwicklung?

Die gute Nachricht: Die Kosten Ihres Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, wenn dieser den Schaden alleine verursacht hat. In diesem Falle hat dessen Haftpflichtversicherung also auch unsere Kosten zu erstatten.


Welche Rechte stehen mir zu?

Sie haben unter anderem das Recht,

  • mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen.
  • einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Unfallgegners in den meisten Fällen übernehmen. Wir können Ihnen natürlich einen fachkundigen Sachverständigen empfehlen.
  • während der Zeit der Reparatur, einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, da die Versicherung sonst einen Abzug wegen Eigenersparnis vornehmen kann. Sie sollten sich am besten auch mehrere (3-5) Vergleichsangebote von Mietwagenverleihern einholen und dann das preiswerteste Angebot in Anspruch nehmen.
  • für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend machen, wenn Sie keinen Mietwagen beanspruchen.

Fazit: Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie beispielsweise gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen können?


Was tun am Unfallort?

1. Ganz klar: Zuerst die Unfallstelle sichern, die Polizei und gegebenenfalls den Krankenwagen rufen.
2. Nichts verändern bevor die Polizei eintrifft.

Sichern Sie Beweismittel (fotografieren Sie z. B. Bremsspuren, Beschädigungen der Kfz oder deren Stellung auf der Straße).

TIPP: Da die Polizei nicht immer einen Fotoapparat dabei hat bzw. nicht immer Bilder vom Unfallereignis fertigt, sollten Sie immer eine sog. (Einweg-)kamera im Fahrzeug haben (mit älteren Fotohandys lassen sich meist keine Fotos mit ausreichender Schärfe/ Auflösung fertigen).

3. Geben Sie nie spontane Schuldanerkenntnisse ab. Lassen Sie sich nicht vom Umfallgegner verunsichern oder einschüchtern!
4. Notieren Sie sich in jedem Fall:
– Namen und Anschrift des Fahrers und des Fahrzeughalters (falls diese nicht identisch sind)
– das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
– Zeit und Ort des Unfallereignisses
– nach Möglichkeit den Namen der Haftpflichtversicherung und der Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners

5. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei und korrigieren Sie gegebenenfalls Unstimmigkeiten und falsche Angaben. Notieren Sie sich die Tagebuchnummer/ das Aktenzeichen der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten. Mit diesen Daten gehen Sie nun sofort zu Ihrem Verkehrsanwalt! Wir sagen Ihnen, was nun zu tun ist und regeln alles weitere!

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